Da sich der Architekt an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten hat, ist kein Genehmigungsverfahren nötig. Der entscheidende Satz in dem Schreiben von Heute:
"Mit dem Vorhaben kann somit begonnen werden."
Jetzt liegt es allein an T&C, wann es los geht. Okay...es liegt am Wetter.
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