Donnerstag, 4. Dezember 2014

Mit dem Vorhaben kann begonnen werden.

Da sich der Architekt an die Vorgaben des Bebauungsplans gehalten hat, ist kein Genehmigungsverfahren nötig. Der entscheidende Satz in dem Schreiben von Heute:
"Mit dem Vorhaben kann somit begonnen werden."
Jetzt liegt es allein an T&C, wann es los geht. Okay...es liegt am Wetter.

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